Freitag, 26. Februar 2010

Verwaltung online

Die Berliner Verwaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft bereits heute über 100 Online-Angebote.

Zum Beispiel: Behördenfinder Deutschland


Bundesweite Recherche nach Dienstleistungen und zuständigen Behörden für Städte und Kommunen in z. Zt. zehn Bundesländern. Ein Deutschland-Online-Projekt.

Verwaltungsführer Berlin


Seite mit Informationen, interaktiven Angeboten und weiterführenden Links zu allen Dienstleistungen der Berliner Verwaltung. Recherchemöglichkeit über die „Stichwortsuche“. Verlinkung zum Formularservice, der – geordnet nach Themenbereichen – alle Formulare der Berliner Verwaltung mit Mög-lichkeit zum Download anbietet

Formularservice


Sammlung sämtlicher Formulare der Berliner Verwaltung, die als Download zur Verfügung stehen. Geordnet nach Themenbereichen (z. B. Arbeit, Beruf,…).

Sehr ausführliche Zusammenstellung hier


Bunte Fische hinter blauen Scheiben im Knast

Berliner Künstlerin Ricarda Mieth gewinnt Kunst am Bau- Wettbewerb für die JVA Düppel Der Kunstwettbewerb für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Düppel im Südwesten von Berlin ist entschieden worden. Das Preisgericht unter Vorsitz von Leonie Baumann hat mit großer Mehrheit für die Realisierung des Entwurf der Berliner Künstlerin Ricarda Mieth votiert. Künstlerische Idee der Arbeit mit dem Titel "Kleine Fische" ist es, den Lichtschacht der Justizvollzugsanstalt, der offen über alle drei Geschosse zugänglich ist, zu einem "Aquarium" zu gestalten. Hinter blau getönten Scheiben dieses Lichthofes wird eine mobile Konstruktion aus bunten Fischen gebildet, wie sie beim Angeln als Köder für den Fang von Raubfischen verwendet werden. Das Preisgericht wertet den Entwurf als überzeugendes Konzept mit einer gelungenen räumlichen Aufwertung des Lichtschachtes. Zugleich
ermöglicht der Entwurf subtilen Assoziationsreichtum und vielfältige Erfahrbarkeit für die Insassen und Mitarbeiter der JVA zur Selbstreflexion, Kontemplation und Konzentration. Die Berliner Kulturverwaltung hat in Verbindung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Justiz diesen Kunstwettbewerb gemeinsam im November 2009 ausgelobt. Zum Auswahlverfahren waren fünf Künstlerinnen und Künstler eingeladen worden, die sich alle mit einer Arbeit am Wettbewerb beteiligten. Der ausgewählte Entwurf soll zusammen mit der Inbetriebnahme der JVA Düppel im Mai 2010 realisiert sein. Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden vom 01. bis 12. März 2010 in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, "Alte Poststelle", Württembergische Straße 6, 10707 Berlin ausgestellt. Öffnungszeiten: Mo. bis Fr.: 13 - 18 Uhr.

(Pressemitteilung des Berliner Senats)

Sie haben gewonnen hat verloren

"Sie haben gewonnen" hat verloren - jedenfalls die Rückrufnummer und die Abrechnungsmöglichkeit, wie die Bundesnetzagentur mitteilt:

"Bundesnetzagentur hat bei „Friedrich von Haber“ und „Carmen Götz“ durchgegriffen
Kurth: „Maßnahmen schützen Verbraucher vor unberechtigten Geldforderungen“
Zum Schutz der Verbraucher vor Telefonanrufen mit angeblichen Gewinnversprechen hat die Bundesnetzagentur auch auf die jüngsten Spam-Wellen umgehend reagiert. Bereits kurz nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden über unverlangte Telefonanrufe mit Gewinnversprechen hat sie die entsprechenden Rufnummern abschalten lassen.
Gleichzeitig hat sie Rechnungslegungs- und Inkassoverbote für solche Rufnummern angeordnet, die im Rahmen der Gewinnversprechen bereits beworben worden waren. Diese gelten regelmäßig ab dem ersten, der Bundesnetzagentur gemeldeten Tatzeitpunkt.
Seit Anfang des Jahres werden Verbraucher bundesweit mit Telefonanrufen belästigt, in deren Verlauf die Angerufenen im Rahmen einer Bandansage aufgefordert werden, unterschiedliche, hochpreisige (0)900er Rufnummern zurückzurufen, um ihren Gewinn zu erhalten. Der Gewinn sollte aus einem BMW-Coupé inkl. Spritgeld und Versicherung oder 30.000 Euro in bar bestehen.
Die Anrufe erfolgten ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung. Sie stellen damit regelmäßig einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und sind rechtswidrig. Zudem fehlte die nach dem Telekommunikationsgesetz geforderte Angabe des vom Endnutzer zu zahlenden Preises der beworbenen (0)900er Rufnummer. Schließlich erfolgten die Werbeanrufe entgegen der gesetzlichen Vorschriften mit unterdrückter Rufnummer.
„Die Bundesnetzagentur schöpft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Verhinderung von Rufnummernmissbrauch weiterhin konsequent aus. Belästigungen von Verbrauchern durch unseriöse Telefonanrufe mit vermeintlichen Gewinnversprechen nehmen wir nicht hin“, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Das verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf die genutzten (0)900er Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Durch diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur ist der Verbraucher vor unberechtigten Geldforderungen geschützt“, erläuterte Kurth.

Wenn die Verbindungsentgelte dennoch in Rechnung gestellt werden oder der Verbraucher die in Rechnung gestellten Entgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.

Für die aktuellen Gewinnanrufe sind zwei Unternehmen verantwortlich, die ihren Firmensitz in Birmingham, Großbritannien, haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spams ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern waren bei denselben Netzbetreibern geschaltet.

Von der Rufnummernabschaltung sowie dem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sind bislang folgende Rufnummern betroffen:

(0)9005 040 930; (0)9005 050 450; (0)9005 060 960; (0)9005 080 400;
(0)9005 454 501; (0)9005 455 800; (0)9005 560 060; (0)9005 560 090;
(0)9005 570 040; (0)9005 590 030

Präventiv wurden zudem folgende Rufnummern der verantwortlichen britischen
Unternehmen abgeschaltet, ohne dass diese bereits beworben wurden:

(0)9005 060 380; (0)9005 077 600; (0)9005 080 501; (0)9005 099 200;
(0)9005 099 400; (0)9005 105 118; (0)9005 105 119; (0)9005 105 134;
(0)9005 106 540; (0)9005 454 504; (0)9005 455 600; (0)9005 560 077;
(0)9005 659 500

Genauere Informationen – insbesondere die konkreten Zeiträume der angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassoverbote – können den „Aktuellen Hinweisen“ und der Maßnahmenliste auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de entnommen werden.
„Wir bedanken uns bei allen Verbrauchern für die zügige und umfassende Information über die Gewinnanrufe. Dies hat dazu geführt, dass wir schnell und effektiv durch Abschaltungen der beworbenen Rufnummern reagieren konnten.
Weitere Hinweise in Bezug auf die oben genannten Rufnummern sind nicht mehr nötig, da die Maßnahmen bereits abgeschlossen sind“, sagte Kurth.

Die Bundesnetzagentur bittet um Verständnis, dass wegen der hohen Anzahl an eingegangenen Hinweisen zu den bereits abgeschalteten Rufnummern nicht in jedem Fall ein individuelles Antwortschreiben erfolgen kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass auch andere, bei der Bundesnetzagentur bekannt werdende Fälle von Rufnummernmissbrauch zügig aufgeklärt und effektiv durch geeignete Maßnahmen abgestellt werden können."

„Im Alltag können sich Verbraucher vorsorglich schützen, indem sie sparsam und vorsichtig im Umgang mit ihren Daten, insbesondere ihrer Telefonnummer, sind. Verbrauchern, die über vermeintliche Gewinnversprechen zum Anruf auf eine (0)900er Rufnummer verleitet werden sollen, empfehlen wir, die hochpreisige Nummer nicht zurückzurufen“, erläuterte Kurth."


Je eher derartige neue Fälle angezeigt werden, desto früher kann Absahnen begrenzt werden.


Mittwoch, 24. Februar 2010

Hybrider Online-Brief

Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte für den „Hybriden Onlinebrief“ der Deutschen Post AG (DP AG) antragsgemäß genehmigt. Das zur Genehmigung vorgelegt Entgelt von 46 Cent für den Standardbrief umfasst lediglich die reine Beförderungs- und Zustellleistung.
Über das Onlineportal der DP AG wird der Brief des Kunden angenommen, anschließend ausgedruckt, kuvertiert und frankiert sowie schließlich von der Tochter Deutsche Post Com GmbH in die Briefzentren der DP AG zur Beförderung und Zustellung eingeliefert. Die Ersparnis von neun Cent gegenüber dem normalen Standardbrief zu 55 Cent ergibt sich aus der Einlieferung regelmäßig hoher Sendungsmengen durch die Deutsche Post Com GmbH.
Das Gesamtentgelt für den Kunden setzt sich aus drei Teilen zusammen:
  • dem Entgelt für die elektronische Einlieferung,
  • dem Entgelt für die postvorbereitenden Tätigkeiten – Drucken, Kuvertieren und Frankieren – und
  • dem genehmigungspflichtigen Entgelt für die Beförderung und Zustellung des Briefs.
„Mit der Genehmigung des Entgelts für den Hybriden Onlinebrief fällt bei der Deutschen Post AG der Startschuss für den elektronischen Briefversand. Die Digitalisierung hält auch hier Einzug und wird die schriftliche Kommunikation grundlegend verändern. In diesem Bereich liegt viel Potenzial für innovative Produkte“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bei dem Onlinebrief der DP AG wird es zwei Varianten geben. Die erste Variante beinhaltet den vollständig elektronischen Brief, d. h. Einlieferung und Zustellung erfolgen auf elektronischem Weg.
Wenn die elektronische Zustellung nicht gewünscht oder nicht möglich ist, kann die Variante „Hybrider Onlinebrief“ genutzt werden. Diese verbindet die elektronische Einlieferung mit einer physischen Zustellung des Briefs beim Empfänger.

Mit der Genehmigung der Entgelte will die DP AG den „Hybriden Onlinebrief“ zunächst als Betriebsversuch starten. Daran werden Geschäfts- sowie Privatkunden teilnehmen. Im Spätsommer dieses Jahres soll die Dienstleistung allen Verbrauchern angeboten werden.

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 23.02.2010

Samstag, 20. Februar 2010

Kontrollen an Berliner Gerichten

Am Kriminalgericht Standort Turmstraße (d.h. für Landgericht Moabit, Amtsgericht Tiergarten und Staatsanwaltschaft) gibt es seit vielen Jahren ständige Sicher-heitskontrollen im Eingangsbereich, seit dem IV. Quartal 2009 sind diese auf den Standort Kirchstraße (d.h. für das Verwaltungsgericht, das Amtsgericht und die Staats- und Amtsanwaltschaft) ausgedehnt worden. Bei den Familiengerichten Tempelhof-Kreuzberg und Pankow-Weißensee gibt es seit dem IV. Quartal 2009 ständige Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich, gleiches gilt für das Amtsgericht Schöneberg seit dem es 3. Familiengericht geworden ist (1. Januar 2010). Bei den übrigen Amtsgerichten und den weiteren Standorten des Land-gerichts (Tegeler Weg und Littenstraße) gibt es anlassbezogene Sicherheitskontrollen. Am Standort des Kammer-gerichts (Kammergericht und Generalstaatsanwaltschaft) gibt es seit einigen Jahren regelmäßige Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich.
Im Sozialgericht werden seit einigen Jahren ständige Sicherheitskontrollen durchgeführt. Im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gibt es eine ständige Sichtkontrolle und anlassbezogen weitergehende Sicherheitskontrollen.
(Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz im Berliner Abgeordnetenhaus)