tag:blogger.com,1999:blog-10344933.post111538924272488185..comments2020-12-14T22:48:00.462+01:00Comments on Lichtenrader Notizen: Schattenseite des § 12a ArbGG und Zermürbungstaktik im ArbeitsgerichtsprozessLichtenrader Notizen von Rolf Jürgen Frankehttp://www.blogger.com/profile/02221052527869694586noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-10344933.post-1115627956067996852005-05-09T10:39:00.000+02:002005-05-09T10:39:00.000+02:00Weitergeleitete Antwort des Kollegen Ralph Sutthof...Weitergeleitete Antwort des Kollegen Ralph Sutthoff: <BR/>"Es ist richtig, was der Mirko sagt. Das habe ich selber auch überlegt. Aber der Mandant hat RSV. Und ich muß, wie heute üblich, davon ausgehen, dass später nach Bereicherungsklage bei dem AN nichts zu holen ist (Rechtsschutzbedürfnis einmal unterstellt). Also war ich gezwungen, die ZV aufzuhalten."Lichtenrader Notizen von Rolf Jürgen Frankehttps://www.blogger.com/profile/02221052527869694586noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-10344933.post-1115415626421332772005-05-06T23:40:00.000+02:002005-05-06T23:40:00.000+02:00Ich kann mir vorstellen, dass der wütende Mandant ...Ich kann mir vorstellen, dass der wütende Mandant für den Ratschlag, 90 EURO zu zahlen, um sie dann auf eigene Kosten (§ 12a ArbGG, das ArbeitsG dürfte zuständig sein) klageweise wieder hereinzuholen, nicht zugänglich war!Lichtenrader Notizen von Rolf Jürgen Frankehttps://www.blogger.com/profile/02221052527869694586noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-10344933.post-1115394909983209642005-05-06T17:55:00.000+02:002005-05-06T17:55:00.000+02:00Ohne den nötigen Fachverstand - warum lässt man de...Ohne den nötigen Fachverstand - warum lässt man den M nicht unter Vorbehalt zahlen und holt sich dann das Geld wegen ungerechtfertigter Bereicherung wieder? Sind die Schäden durch die Kontenpfändung nicht weitaus höher?Anonymousnoreply@blogger.com