Die Aussetzung der Entscheidung über die Verhängung
einer Jugendstrafe schließt die gleichzeitige
Anordnung eines Jugendarrests aus.
Dies entschied die 3. Kammer des Zweiten Senats
des Bundesverfassungsgerichts.
Die entsprechende Pressemitteilung und
der Beschluss sind veröffentlicht.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
vom 9. Dezember 2004 – 2 BvR 930/04 –
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Donnerstag, 27. Januar 2005
Bundesverfassungsgericht: Keine Kombination Jugendarrest und Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
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