Dienstag, 15. Februar 2005

Steuerberater dürfen Testamentsvollstrecker sein, ohne unerlaubte Rechtsberatung auszuüben

Der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 11.11.2004 - I ZR 182/02 - : Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S. von Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG.

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