Donnerstag, 10. Februar 2005

Vereinigung Berliner Strafverteidiger veröffentlicht Kammergerichtsentscheidung zu Übergangsfällen BRAGO/RVG bei Pflichtverteidigung

Die Vgg. Berliner Strafverteidiger veröffentlicht auf ihrer Homepage dien Beschluss des Kammergerichts, in dem - endlich - für Berlin klargestellt wurde, was vorher fast überall einhellig so gesehen wurde: Wird der Pflichtverteidiger nach dem 1.7.2004 (Inkrafttreten des RVG) beigeordnet, so erhält er die Gebühren nach dem RVG auch dann, wenn er bereits vor dem 1.7.2004 in derselben Sache als Wahlverteidiger tätig war (Beschluss vom 17.01.2005 - (1) 2 StE 10/03-2 (4/03) ).

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