LexisNexis RechtsNews bringt eine Pressemitteilung des Justizministeriums von Rheinland-Pfalz: Der Bundestag hat am 17.02.2005 einen auf Rheinland-Pfalz zurückgehenden Gesetzentwurf des Bundesrats vom Juli 2004 abgelehnt, der Verlängerungen bei der zulässigen Höchstdauer der Untersuchungshaft vorsieht. Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin habe der Gesetzentwurf einen abgewogenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und den Freiheitsrechten der Beschuldigten vorgesehen. Er hätte endlich den Automatismus beendet, dass auch gefährliche Straftäter nach einer sechsmonatigen Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß kommen. Dass der Bundestag den von allen Ländern unterstützten Entwurf ablehnt, zeige einmal mehr, dass die wichtigen Belange der Länder in Berlin auf wenig Interesse stoßen, so Mertin.
Derzeit darf ein Beschuldigter grundsätzlich höchstens sechs Monate in Untersuchungshaft bleiben, bevor gegen ihn der Prozess beginnt (die so genannte Hauptverhandlung). Wird die Sechs-Monats-Frist etwa wegen Verfahrensverzögerungen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht überschritten, ist der Betroffene aus der Untersuchungshaft zu entlassen, wenn das Verfahren nicht besonders umfangreich oder schwierig ist und auch kein anderer wichtiger Grund die Fortdauer der Haft gebietet. Die Regelung gilt auch dann, wenn dem Beschuldigten schwerste Verbrechen zur Last gelegt werden. Diese starre Frist sollte mit dem rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf flexibilisiert werden, um dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit besser gerecht zu werden.
Nach dem Bundesratsentwurf hätte bei der Haftprüfung auch die Schwere der dem Betroffenen zur Last gelegten Tat berücksichtigt werden müssen; zudem hätte ein Beschuldigter danach weiter in Untersuchungshaft bleiben müssen, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist der Termin zur Hauptverhandlung anberaumt worden ist, erläuterte Mertin.
Der Bundestag lasse die Länder damit einmal mehr im Regen stehen, kritisierte Mertin. Es sei höchst bedauerlich, dass sich die Abgeordneten nicht intensiver mit dem Entwurf des Bundesrats etwa im Rahmen einer Sachverständigenanhörung befasst, sondern den von allen Bundesländern unterstützen Gesetzentwurf ohne weitere Erörterungen einfach abgelehnt hätten.
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