Lichtenrader Notizen

Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.

Sonntag, 20. Februar 2005

Zur Versammlungsfreiheit

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat eine Zusammenfassung des Begriffes der Versammlungsfreiheit und deren Schutz für Deutsche und - wegen des Diskriminierungsverbots - weitgehend auch andere EU-Angehörige gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes und für andere Ausländer gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes veröffentlicht.
Eingestellt von Lichtenrader Notizen von Rolf Jürgen Franke um 20.2.05
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