Sonntag, 27. März 2005

Berliner Senat will Landesbank Berlin in Aktiengesellschaft umwandeln

Senatspressemitteilung: Aus der Sitzung des Senats am 22. März 2005:

Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über die Berliner Sparkasse und die Umwandlung der Landesbank Berlin – Girozentrale – in eine Aktiengesellschaft beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Hiermit soll die bereits nach gegenwärtiger Rechtslage vorgesehene Umwandlung der Landesbank Berlin in eine Aktiengesellschaft konkretisiert und unmittelbar durch Gesetz zum 1. Januar 2006 umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf ermöglicht auch eine Vereinfachung der heute sehr komplexen Struktur des Konzerns Bankgesellschaft. So erlaubt er z. B. die Konzentration sämtlicher operativer Tätigkeiten in der Landesbank zur weiteren betriebswirtschaftlichen Optimierung.

Die Berliner Sparkasse soll wie bisher die sparkassentypischen Aufgaben – Förderung des Sparens und Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs, insbesondere des Mittelstands sowie der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise – erfüllen und behält daher ihre öffentlich-rechtliche Struktur. Sie wird als teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts fortgeführt und bleibt der Landesbank Berlin zugeordnet. Die Landesbank wird ihrerseits vom Senat mit der Aufgabe des Trägers der Berliner Sparkasse beliehen.

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