Das NRW-Justizportal bringt folgende dpa-Meldung: n der Diskussion um die künftige rechtliche Anerkennung von Patientenverfügungen zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen plädiert die Evangelische Kirche in Deutschland für einen Mittelweg. Der Vorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, sagte am Montag, er würde es befürworten, wenn am Ende über die sehr zurückhaltende Position der parteiübergreifenden Enquete-Kommission des Bundestags hinausgegangen würde.
Mit Blick auf den Fall der amerikanischen Wachkoma-Patientin Terri Schiavo meinte Huber, falls ein Mensch für diese Situation den Behandlungsabbruch verfügt, müsste dieser Wille anerkannt werden. Allerdings müsse vorher bei diesen Patienten eine gewisse Frist abgewartet werden.
Die Enquete-Kommission hatte in ihrem im September vorgelegten Zwischenbericht zwar dafür plädiert, diese Patientenverfügungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, um die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Im Gegensatz zur Haltung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sollen danach Patiententestamente, die das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen vorsehen, aber nach Ansicht des Mehrheit der Kommission nur sehr eingeschränkt gelten.
Nach dieser Auffassung sollen solche Verfügungen nur rechtlich verbindlich sein, «wenn eine Krankheit irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung nach ärztlicher Erkenntnis zum Tode führen wird». Huber gab zu verstehen, dass er diese Position als zu eng ansieht. Wie in den Grenzsituationen zwischen Leben und Tod gehandelt werde, sollte sich prinzipiell «möglichst nahe am Patientenwillen» entscheiden.
Huber betonte, dass er die Position der Justizministerin als zu weit ansieht, weil sie der notwendigen Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge nicht gerecht werde. Die Debatte über die Anerkennung von Patientenverfügungen ist vor gut drei Wochen in eine neue Phase getreten. Das Justizministerium hatte seinen Gesetzentwurf zurückgezogen. Stattdessen soll auf seiner Basis von Koalitionspolitikern ein neuer Vorschlag zur Debatte gestellt werden. Im Bundestag gehen die Meinungen zu dem Themen quer durch die Parteien.
Aus der EKD wurde zusätzlich vorgeschlagen, Angehörigen, Pflegepersonen, Seelsorgern und Betreuern eine Art Ermessensspielraum zu geben, ob auf Grundlage der Patientenverfügung weiter behandelt werden soll. Huber nannte es «eine Fiktion», dass das Recht über diesen problematischen Bereich immer die angemessene Lösung bieten könne.
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