Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: Drei Prostituierte, die ihren Kunden zur Bezahlung ihrer Dienste die EC-Karte nebst Geheimzahl entlockten und unberechtigt jeweils mehrere 100 Euro vom Konto der Männer abhoben, müssen sich demnächst wegen Computerbetruges vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat insgesamt sieben derartige Fälle angeklagt.
In mehreren Fällen überredeten die Prostituierten den Kunden, die Dienste von zwei Frauen in Anspruch zu nehmen und vereinbarten einen Preis, der über dem Betrag lag, den der Kunde in bar mit sich führte. Um den Restbetrag zu begleichen, überließ der Kunde den Frauen EC-Karte und Geheimzahl mit der Maßgabe, bei einem naheliegenden Bankautomaten das fehlende Geld zu besorgen. Statt der vereinbarten Beträge zwischen 20 und 75 Euro, hoben die Frauen jedoch Summen zwischen 500 und 1.800 Euro ab.
Besonders betroffen war ein Mann aus Cottbus, der in der Nacht vom 18. zum 19. Mai 2004 im Bereich der Torstraße in Berlin-Mitte gleich zweimal Opfer der Prostituierten Jana K. (23) wurde. Zunächst überließ er der Frau gegen 22.30 Uhr EC-Karte und Geheimnummer zur Begleichung von 70 Euro „Dirnenlohn“, kurz nach Mitternacht zahlte er per Karte weitere Dienste im Wert von 60 Euro. In beiden Fällen nutzte Jana K. die Karte zur Abhebung von jeweils 1.500 Euro.
Der Prozeß gegen Jana K. –der insgesamt vier gleich gelagerte Fällen angelastet werden- wird voraussichtlich Ende März stattfinden. Ein Termin im Verfahren gegen ihre beiden Kolleginnen steht noch nicht fest.
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