Mittwoch, 9. März 2005

Gemeinsame Ermittlungsgruppe der Polizei in Berlin-Brandenburg

In Berlin und Brandenburg wird eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe zunächst für die Bekämpfung von Einbrüchen in Wohn-, Geschäfts- und Fabrikationsräumen zuständig sein, soweit die Täter serien- und bandenmäßig sowie länderübergreifend vorgehen. Einzelheiten hier.

Keine Kommentare: