Frau Schubert und Frau von Galen erklären am 02.03.2005: Gerichtsverfahren vereinheitlichen und Schlichtung und Mediation stärken
Justizsenatorin Karin Schubert und die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Margarete von Galen, betonen anlässlich der jährlichen Kammerversammlung der Berliner Rechtsanwaltskammer am Mittwoch im Haus der Kulturen der Welt übereinstimmend die Notwendigkeit wichtiger Vorhaben im Rahmen der so genannten "Großen Justizreform". Eine sinnvolle Ergänzung zum Gerichtsprozess stellt nach übereinstimmender Auffassung der beiden Juristinnen die Ausweitung moderner Streitkultur durch Mediationstechniken dar. Beide Juristinnen unterstützen die Erarbeitung einheitlicher Verfahrensordnungen, die zu mehr Transparenz und zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren führen.
Justizsenatorin Karin Schubert:
"Die Zivil- und die Strafprozessordnung stammen noch aus dem 19. Jahrhundert. Nach und nach kamen die weiteren Gerichtsbarkeiten Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzge-richtsbarkeit dazu. Überall wurden zunehmend Verfahrensbesonderheiten eingeführt, die in-zwischen in erheblichem Maß zur Verwirrung nicht nur juristischer Laien führen. Dies er-schwert den Zugang zu den Gerichten erheblich. Darum sollten wir bei den anstehenden Re-formen nicht davor zurückschrecken, auch an historischen Strukturen der Gerichtsverfahren zu rühren. Ich werde mich bei der Justizministerkonferenz für mehr Transparenz und Vereinfachung durch einheitliche Verfahrensgrundsätze einsetzen und freue mich, dass die Berliner Rechtsanwaltskammer dies unterstützt. Ich bin zuversichtlich, dass schon im Sommer die Arbeitsgruppe, an der auch Berlin beteiligt ist, eine einheitliche Gerichtsverfassung für alle fünf
Gerichtsbarkeiten vorlegen kann. Dann wird es tatsächlich nur noch eines Blicks in EIN Ge-setz bedürfen, um Fragen zu Organisation, Aufbau, Dienstaufsicht, Sitzungspolizei und vor allem zum Rechtsweg zu klären."
Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Dr. Margarete von Galen:
"Das Vorhaben einer möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen wird vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer begrüßt. Soweit allerdings beabsichtigt ist, die Instanzenzüge unter dem Stichwort ’funktionale Zweigliedrigkeit' zu verkürzen, legt der Vorstand Wert darauf, dass die Besonderheiten der verschiedenen Verfahren berücksichtigt werden. So sind z.B. im Sozialgerichtsverfahren zwei Tatsacheninstanzen nicht erforderlich. Etwas anderes gilt für das Strafverfahren: die derzeitige Effektivität und die befriedende Wirkung der Amtsgerichte wäre in Frage gestellt, wenn die Möglichkeit, eine zweite Tatsacheninstanz anzurufen, wegfiele. Hier kann nur dringend davon abgeraten werden, die erste Instanz zu überlasten, indem man sie zur einzigen Tatsacheninstanz macht. Wir würden uns wünschen, dass die Berliner Justizverwaltung sich hier im Rahmen der Justizministerkonferenz mit Augenmaß für das Erforderliche einsetzt.
Wir freuen uns im Übrigen auch über die geplante Ausweitung des Einsatzes von Mediations-techniken und gehen davon aus, dass die Anwaltschaft hier eingebunden wird und dieses Tätigkeitsfeld ausweiten kann."
Nach Verabschiedung eines Eckpunktepapiers auf der Justizministerkonferenz im Herbst 2004 arbeiten die Justizverwaltungen der Länder gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium in insgesamt 9 Arbeitsgruppen an konkreten Vorschlägen, wie die Reformvorhaben zur Deregulierung, zur Auslagerung und Übertragung von Aufgaben auf Dritte, zur Konzentration sowie zur Qualitätssicherung konkret umgesetzt werden können. Diese werden dann der Justizministerkonferenz im Sommer als Vorschlag unterbreitet.
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In der Rechtsanwaltskammer Berlin sind die in Berlin zugelassenen 10.306 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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