Freitag, 11. März 2005

In Berlin werden 40 Notarstellen ausgeschrieben

Die Notarkammer Berlin teilt mit:

Zugang zum Anwaltsnotariat Mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 – 1 BvR 838/01, 1303/01, 340/02, 1436/01, 1450/01 – ist Abschnitt III Nr. 12 der Allgemeinen Verfügung über Angelegenheiten der Notare (AVNot) geändert worden und hat nunmehr folgende Fassung:

„Die Reihenfolge bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern richtet sich bis zu einer Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat nach den in der jeweiligen Ausschreibung vorgegebenen Maßgaben.“

Die Senatsverwaltung für Justiz beabsichtigt, in Kürze 40 Notarstellen auszuschreiben (36 Stellen für Bewerber mit 2. Juristischer Staatsprüfung, 4 Notarstellen für Bewerber mit Juristischen Diplomabschluss nach der Prüfungsordnung der DDR).

Einzelheiten können in Kürze im Internet unter http://www.kammergericht.de nachgelesen werden.

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