Donnerstag, 3. März 2005

Nachbarstreit wegen zu lauter Musik mit Messer ausgetragen

Pressemitteilungder Berliner Staatsanwaltschaft: Sprachwissenschaftler gegen Regieassistent: Lebensgefährlicher Messerangriff
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat in einem eskalierten Nachbarstreit um zu laute Musik vom 8. November 2004 Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Dem promovierten Sprachwissenschaftler Jason M. (29) wird vorgeworfen, mit einem Klappmesser seinem Nachbarn aus der darüberliegenden Etage mehrfach in den Hals gestochen zu haben.
Der später geschädigte Regieassistent Ralph P. hörte gegen 3.30 Uhr in der von ihm vorübergehend genutzten Wohnung in der Mittenwalder Straße in Berlin-Kreuzberg laute Musik. Verärgert über die Ruhestörung klingelte Jason M. –der ein Messer mitgenommen hatte- zunächst erfolglos bei Ralph P., der keinen Besuch mehr erwartete und daher bewusst nicht reagierte. Erst als Jason M. sich zunehmend heftiger bemerkbar machte, öffnete Ralph. P die Wohnungstür und beschimpfte den ihm unbekannten Jason M. lautstark. Wütend über die Beschimpfungen soll Jason M. Ralph P. zwei tiefe Stiche am Hals zugefügt haben, die das Opfer jedoch zunächst gar nicht bemerkte. Stattdessen versetzte Ralph P. seinerseits dem Angreifer einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht und drängte ihn die Treppe hinunter, wobei er einen weiteren Stich ins Bein erhielt. Erst als er wieder in seiner Wohnung war, erkannte Ralph. P., dass er zu verbluten drohte. Eine in der Wohnung befindliche Bekannte war zu alkoholisiert, um Hilfe zu besorgen. In Panik versuchte Ralph P. im Treppenhaus, andere Mitbewohner zu alarmieren und klingelte sogar an der Tür von Jason M., der seine Tür jedoch sofort wieder schloss, als er seinen vorherigen Kontrahenten erkannte. Die weiteren Nachbarn öffneten aus Angst vor Randalierern nicht die Türen, alarmierten aber die Polizei. Bereits vier Minuten nach dem Vorfall rettete eine Funkstreifenbesatzung Ralph P. durch Erste-Hilfe-Maßnahmen das Leben.

Der nicht vorbestrafte Jason M. gibt an, der Einsatz des Messers sei aus Notwehr erfolgt.

Das zuständige Schwurgericht bei dem Landgericht Berlin entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und einen Termin zur mündlichen Verhandlung.

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