Freitag, 11. März 2005

Pilotprojekt Gerichtsmediation bei dem Verwaltungsgericht Berlin seit dem 1.10.2003

Gerichtliche Mediation wird bei dem Verwaltungsgericht Berlin mit Erfolg praktiziert. Der Gerichtsmediator kann in allen beim Verwaltungsgericht Berlin und beim Oberverwaltungsgericht Berlin anhängigen Streitsachen angerufen werden, um eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits nach den Regeln der Mediation zu versuchen. Dabei geht es nicht um eine juristische Aufarbeitung des Streitstoffes, sondern um eine interessenorientierte Konfliktlösung. Geeignet sind etwa 10 % aller Verwaltungsstreitsachen, in denen die einverständliche Gestaltung der gemeinsamen Zukunft der Beteiligten sinnvoller erscheint als (nur) die Bewältigung der Vergangenheit etwa durch Urteil oder Prozessvergleich.

Die Anregung für das Mediationsverfahren können die Prozessbeteiligten ebenso geben wie der zuständige Richter (Vorsitzender oder Berichterstatter). Nur bei Zustimmung aller Beteiligten (Kläger/Antragsteller, Beklagter/Antragsgegner, Beigeladener) kann die Streitsache an den Gerichtsmediator abgegeben werden. Das Mediationsverfahren stellt ein möglichst kurzes Zwischenverfahren dar. Der Gerichtsmediator vereinbart mit den Beteiligten den Termin für eine Mediationsverhandlung, die nicht länger als drei Stunden dauern sollte. Im Mediationstermin verhandeln die Beteiligten über den Konfliktgegenstand, also über die hinter dem Streitgegenstand liegenden eigentlichen Interessen, und über die Möglichkeiten eines Interessenausgleichs. Der Gerichtsmediator unterstützt die Beteiligten nach den Kriterien der Verhandlungspsychologie. Er hat keine Entscheidungsmacht, gibt keine rechtlichen Hinweise und enthält sich eigener Vorschläge zur Beilegung des Streits. Er ist neutral und sichert Vertraulichkeit zu. Bei einer einvernehmlichen Regelung wird der Rechtsstreit beendet. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, gibt der Gerichtsmediator die Streitakte der zuständigen Kammer / dem zuständigen Senat ohne weitere Bemerkungen zurück.

Bei dem Verfahren der Gerichtsmediation handelt es sich um ein derzeit nicht gesetzlich geregeltes, gleichwohl zulässiges Verfahren der alternativen Streitbeilegung oder sogar Konfliktlösung. Gerichtsgebühren fallen nicht an; die Tätigkeit des Gerichtsmediators ist unentgeltlich. Außergerichtliche Kosten sind von den Beteiligten grundsätzlich selbst zu tragen.

Die Senatsverwaltung für Justiz hat dem Verwaltungsgericht eine zusätzliche R 2-Stelle (Vors. Richter am VG) zur Verfügung gestellt. Dafür ist der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Prof. Dr. Ortloff vollständig von den übrigen dienstlichen Pflichten freigestellt.

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