Donnerstag, 10. März 2005

Staatsanwaltschaft greift Freispruch im Weinrich-Prozess nicht mehr an.

Pressemitteilung der Justizpressestelle Moabit: Landgericht Berlin:

Staatsanwaltschaft nimmt Revision gegen Freispruch im „Weinrich-Prozess“ zurück

Der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht hat die Revision gegen den am 23. August 2004 von der 35. großen Strafkammer des Landgerichts Berlin verkündeten Freispruch des Angeklagten Johannes Weinrich zurückgenommen und den Richterspruch somit akzeptiert.

Das Urteil ist trotzdem noch nicht rechtskräftig, da mehrere Nebenkläger ebenfalls Revision eingelegt hatten.

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