Mittwoch, 30. März 2005

Tödliches Ehedrama in Berlin: Depressionen wegen Kinderlosigkeit- Sicherungsverfahren beantragt

Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft: "Eine Hausfrau, die im August 2004 ihren Ehemann mit einer Hantel und zwei Messern getötet haben soll und sich danach im Landwehrkanal das Leben nehmen wollte, soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. In einer entsprechenden „Antragsschrift im Sicherungsverfahren“ beschuldigt die Staatsanwaltschaft Berlin Jana G. (31), in den frühen Morgenstunden des 24. August 2004 im Zustand der Schuldunfähigkeit ihrem schlafenden Ehemann durch mehrere Schläge gegen den Kopf mit einer zehn Kilogramm schweren Hantel Hirnprellungen und einen Oberkieferbruch zugefügt zu haben. Anschließend soll Jana G. mit zwei Messern, die jeweils eine 20 cm lange Klinge hatten, mindestens 16 Stiche gegen den Kopf und den Oberkörper von Jakov G. (30) geführt haben. Der Mann erlag noch im Ehebett den Verletzungen.
Um sich selbst zu töten, brachte Jana G. sich sodann einen tiefen Stich in der Herzgegend bei, verließ die Wohnung und sprang von der Zossener Brücke in den Landwehrkanal, aus dem sie jedoch von Feuerwehr und Polizei gerettet wurde. Im Krankenhaus verhinderten Stunden später Polizei und Pflegepersonal einen weiteren Selbsttötungsversuch. Jana G. wollte sich mit einem Sauerstoffschlauch erdrosseln.
Hintergrund der Tat soll der seit 1994 unerfüllte Kinderwunsch des Ehepaars gewesen sein, für die Jakov G. und seine Familie Jana G. verantwortlich machten. Der Druck auf Jana G., endlich schwanger werden zu „müssen“, habe bei ihr Depressionen ausgelöst, die im Juli 2004 stationär behandelt wurden.
Als Jana G. in der Tatnacht wegen Schlafstörungen erwachte, soll eine „Stimme“ ihr geraten haben, ihren Ehemann zu töten, bevor dieser sie töte.
Die nicht vorbestrafte Jana G., die seit 1991 mit ihrem Ehemann im Haushalt der Schwiegereltern lebte und keinen Beruf erlernen durfte, ist seit dem Tattag vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzuges untergebracht.
Sie hat die Tat eingeräumt.

Das zuständige Schwurgericht bei dem Landgericht Berlin entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und einen Termin zur mündlichen Verhandlung."

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