Freitag, 11. März 2005

Weitere Einzelheiten zur Verhaftung des Fußballspielers Steffen Karl

Pressemitteilung dea Amtsgerichts Tiergarten in Berlin: Im sog. „Fall Hoyzer“ ist am heutigen Vormittag in Chemnitz der Zweit-Liga-Fußballspieler Steffen Karl aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten festgenommen worden. Die zuständige Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Tiergarten hat ihm mittlerweile den Haftbefehl verkündet und die Vollstreckung der Untersuchungshaft angeordnet.

Gegen Karl besteht laut Haftbefehl der dringende Tatverdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, der versuchten Verbrechensabrede sowie der versuchten Nötigung.

Er soll im Mai 2004 im Zusammenwirken mit dem Mitbeschuldigten Ante S. in dem Spiel des SC Paderborn 01 gegen den Chemnitzer FC den Auftrag gehabt haben, durch gezieltes Foulspiel im eigenen Strafraum dem das Spiel leitenden Schiedsrichter Robert Hoyzer die Gelegenheit zu verschaffen, das Spiel zu Gunsten des SC Paderborn zu beeinflussen.

So sollte ein Ergebnis erzielt werden, auf das Ante S. einen hohen Geldbetrag gewettet hatte.
Ebenfalls im Mai 2004 soll Steffen Karl dem Zeugen Georg Koch, damals Torwart des FC Energie Cottbus, 20.000 Euro dafür angeboten haben, dass Koch durch einen absichtlichen Torwartfehler am letzten Spieltag der 2. Bundesliga das Spiel gegen den TV Jahn Regensburg zugunsten von Regensburg gestaltete. Georg Koch lehnte das Angebot jedoch ab.
Als Georg Koch den Vorfall Ende Januar 2005 dem Deutschen-Fussball-Bund meldete, soll der Beschuldigte Karl eine bislang unbekannte Person veranlasst haben, den Zeugen einzuschüchtern. Per Telefon sei Koch zum Schweigen aufgefordert worden. Anderenfalls werde ihm „etwas passieren“.

Der dringende Tatverdacht gegen Karl beruht laut Haftbefehl hinsichtlich des Paderborn-Spiels am 22. Mai 2004 auf den Angaben Hoyzers, im Übrigen auf den Angaben des Zeugen Koch und den diese beiden Aussagen bestätigenden weiteren Ermittlungsergebnissen.

Da Steffen Karl über den Anruf bei Koch mit unlauteren Methoden einen Zeugen beeinflussen wollte, bestehe der Haftgrund der Verdunklungsgefahr.

Der Beschuldigte hat sich nach telefonischer Rücksprache mit seinem nicht in Berlin weilenden Verteidiger heute zur Sache nicht eingelassen. Der Verteidiger hat angekündigt, dass sich der Beschuldigte am Montag in seinem Beisein durch die Staatsanwaltschaft vernehmen lassen will.

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