Donnerstag, 21. April 2005

Anti-Graffiti-Gesetzentwurfstexte von Regierung und Opposition

Der Gesetzentwurf zur Änderung der §§ 303 und 304 StGB der SPD und Bündnis90/Die Grünen gegen Graffiti lautet im Text wie folgt:

SPD und Bündnis90-Die Gründen – BT-Drucksache 15/5313 -

1. § 303 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

2. § 304 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU lautet wie folgt:

CDU/CSU – BT-Drucksache 15/5317

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998
(BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch … wird wie folgt geändert:

In § 303 Abs. 1 und § 304 Abs. 1 werden jeweils die Wörter „beschädigt oder zerstört“
durch die Wörter

„zerstört, beschädigt oder das Erscheinungsbild einer Sache
gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten nicht nur unerheblich verändert“

ersetzt.

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