Die Berliner Justizsenatorin Schubert in einem Grußwort zum ersten Internationalen Anti-Graffiti-Kongress am 7. April, um 9.30 Uhr, im Berliner Rathaus: „Es ist mir seit meiner Zeit als Justizministerin in Sachsen-Anhalt ein besonderes Anliegen, illegale Graffitis durch wirksame Gesetze zu bekämpfen und ihrer Entstehung auch durch aktive Maßnahmen vorzubeugen. Wir müssen die strafrechtlichen Bestimmungen verbessern und den meist jugendlichen Sprayern deutlich vor Augen führen, dass unerlaubtes Sprayen strafbar ist.
Weil das Strafrecht bisher voraussetzt, dass durch Graffitis die Substanz einer Sache verletzt wird oder deren Beseitigung zu einer Substanzverletzung führen würde, muss oft durch zeitaufwändige teure Sachverständigengutachten geklärt werden, ob die Farbe oder die anschließende Reinigung die bemalte Oberfläche zerstört. Hier steht der Aufwand von Polizei und Gerichten in keinem Verhältnis zum Schaden oder der zu erwartenden Strafe.
Das Strafrecht sollte daher nicht nur auf das Beschädigen oder Zerstören einer Sache abstellen, sondern auch die Fälle erfassen, in denen das äußere Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten verändert wird. Damit wird der Ermittlungsaufwand für Polizei und Staatsanwaltschaft wesentlich reduziert, Sachverständigengutachten wären nicht mehr erforderlich, und die Strafverfahren würden deutlich beschleunigt.
Eines ist aber klar: Graffiti lässt sich nicht allein durch die Schaffung von Strafgesetzen bekämpfen. Wir müssen die Gesetze auch effektiv umsetzen und in wirksame Prävention investieren. Das Land Berlin ist hier in den letzten Jahren sehr aktiv gewesen:
Seit 1994 gibt es hier eine besondere Ermittlungsgruppe von Polizei und Bundesgrenzschutz. Zum anderen bündelt die Staatsanwaltschaft Berlin die Graffiti-Verfahren und lässt sie durch besonders qualifizierte sachkundige Ermittler, bearbeiten. Im Rahmen eines Aktionsplans hat die Landeskommission Berlin gegen Gewalt zwei sehr erfolgreiche Projekte ins Leben gerufen: das Projekt Schadenswiedergutmachung und den Opferfond Graffiti.
Das Schadenswiedergutmachungsprojekt will jungen Menschen, die Graffitistraftaten im Öffentlichen Personennahverkehr begangen haben und zur Schadenswiedergutmachung bereit sind, eine Chance geben. Sie können bei den Berliner Verkehrsbetrieben und der S-Bahn Berlin GmbH Arbeitsleistungen erbringen, die diese anrechnen auf ihre Schadensersatzforderungen gegen die Jugendlichen. Die Jugendlichen lernen auf diese Weise, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.
Der Opferfond Graffiti stellt einerseits jungen Menschen zinslose Darlehen zur Verfügung, wenn die Schadensersatzforderungen eine gewisse Höhe überschritten hatten. Andererseits versucht der Fond, bei den Geschädigten den Verzicht auf Teile ihrer Forderungen zu erreichen.
Beide Projekte zielen auf die Erziehung junger Menschen ab und sind so erfolgreich, dass inzwischen ähnliche Projekte in anderen deutschen Städten wie beispielsweise Dresden oder München angelaufen sind. Sie machen deutlich, dass man die Probleme mit Graffiti nicht allein durch das Strafrecht lösen kann, sondern zur Prävention sozialpädagogische Maßnahmen unerlässlich sind.“