Samstag, 2. April 2005

Sozialgericht Düsseldorf: 10,00 EURO Praxisgebühr: Patient, 150 EURO Verfahrensgebühr muss Arzt zahlen

NRW-Justizportal: Urteilsgründe liegen vor: 10,00 EURO Praxisgebühr: Patient muss zahlen - dagegen schon hinreichend veröffentlicht - nicht die Verfahrenskosten von 150 EURO. Jetzt liegen die die schriftlichen Gründe des Urteils des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.03.2005 - S 34 KR 269/04 - vor. Es wird schlicht festgestellt, dass das Sozialgesetzbuch zwar die Pflicht zur Erstattung der Praxisgebühr, nicht aber zur Erstattung der Verfahrenskosten festgelegt hat. Der Gesetzgeber muss schleunigst nachbessern, denn sonst sind die korrekten und pflichtbewussten Zahler die Dummen und die Zahlungsverweigerer werden überhaupt nicht zur Kasse gebeten.

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