Die Gemeinsame Stellungnahme der Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe der Länder und des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts zur „Großen Justizreform“ vom 11. April 2005 ist veröffentlicht worden.
Die Präsidenten sprechen sich insgesamt dagegen aus, das verwaltungsprozessuale Verfahren, das zum Teil deutlich restriktiver ausgestaltet ist, als es nach dem Modell der funktionalen Zweigliedrigkeit geboten ist, erneut einer tiefgreifenden Umgestaltung zu unterziehen.
Die Präsidenten sprechen sich zudem für die Beibehaltung ehrenamtlicher Richter aus. Die Mitwirkung „juristischer Laien“ trägt dazu bei, die Justiz transparenter, nachvollziehbarer und verständlicher zu machen.
Zur veröffentlichten Stellungnahme.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen