Dienstag, 5. April 2005

Telefonüberwachungen in 121 Strafverfahren in Schleswig-Holstein 2004 angeordnet

Das Justizministerium in Schleswig-Holstein informiert über Telefonüberwachungen im Jahr 2004 Richter ordneten 2004 in 121 Strafverfahren die Telefonüberwachung an. 2003 war in 113 Verfahren Telefonüberwachung angeordnet worden. Ein stärkerer Zuwachs ist bei der Zahl der Personen zu verzeichnen, die von einer Telefonüberwachung betroffen waren (das sind neben den Beschuldigten auch z.B. die Inhaber der vom Beschuldigten benutzten Anschlüsse): von 178 in 2002 und 175 in 2003 auf 251 Personen in 2004. In einem von etwa 2600 Ermittlungsverfahren wird abgehört.

Schwerpunkt waren in 2004 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (80 Verfahren, 2003: 76, 2002: 65), gefolgt von Raubdelikten (9 Verfahren, 2003: 2, 2002: 2), Geld- und Wertpapierfälschung (7 Verfahren, 2003: 3, 2002: 0) und Bandendiebstahl (5 Verfahren, 2003: 10, 2002: 6). In Strafverfahren nach dem Ausländer- sowie dem Asylverfahrens-gesetz wurden im vorigen Jahr lediglich 2 Telefonüberwachungen angeordnet (2003: 5, 2002: 14). Mehr

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