Donnerstag, 7. April 2005

Weiteres vom Anti-Graffiti-Kongress

Andreas Rabenstein, dpa, berichtet: Anzeigen laufen bei Graffiti oft ins Leere. Strafbar ist nur Sachbeschädigung und «Substanzveränderung». Weil durch Graffiti aber nicht zwingend die Hauswand oder der Eisenbahnwagen beschädigt wird, stehen Staatsanwälte und Gerichte häufig hilflos da.

Dabei weisen Politiker und Experten besonders aus Skandinavien daraufhin, dass es gegen die Grafitti-Flut zwei probate Mittel gibt: sofortiges Entfernen der Bilder, damit der «Sprayer» kein Erfolgserlebnis hat, sowie härtere Strafen. Mehr

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