Justizminister Mertin aus Rheinland - Pfalz fordert eine Kronzeugenregelung zur effektiven Bekämpfung des Terrorismus, die Personen im Umfeld terroristischer und extremistischer Gruppierungen einen wirklichen Anreiz zum "Auspacken" oder "Aussteigen" aus dem kriminellen Milieu bietet. Mertin betonte, durch eine Kronzeugenregelung könnten abgeschottete Netzwerke aufgebrochen werden. Straftäter seien nur dann bereit, auch die Drahtzieher im Hintergrund aufzudecken, wenn sie dafür von der Justiz einen verbindlich zugesagten Vorteil bis hin zum Straferlass erhalten könnten. „Die Bundesregierung darf sich der berechtigten Forderung der Länder nach einer Kronzeugenregelung nicht länger verschließen. Hier besteht wirklich eine Chance, terroristische Strukturen aufzubrechen, ohne Bürgerrechte zu gefährden", so der Minister.
Der Minister hob die besondere Bedeutung des Informationsaustausches zwischen den obersten Vertretern der Staatsanwaltschaften in Deutschland und auch im angrenzenden europäischen Raum hervor. „Internationale Kriminalität und Terrorismus müssen durch schnelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in Europa wirksam bekämpft werden. Durch gute und frühzeitige Kommunikation muss ein Netz gespannt werden, durch das klare Hinweise auf terroristische Aktivitäten nicht durchfallen können. Dies erfordert feste Ansprechpartner bei Polizei und Justiz und einen intensiven Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten.
Die enge Kommunikation zwischen den Beteiligten beweise auch, dass die ständige Forderung von Bundesinnenminister Schily nach einer Zentralisierung der Sicherheitsbehörden der falsche Weg sei. „Wir müssen kooperieren, nicht zentralisieren. Die gute Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung im europäischen Raum muss weiter gefördert und intensiviert werden“, sagte der Minister. Die Einrichtung neuer Bundesbehörden und die ständige Ausweitung von Bundeskompetenzen sei an hohe Hürden geknüpft. Allein die Behauptung, etwas könne zentral besser erledigt werden, reiche nicht aus. Der Bund dürfe nur tätig werden, wenn die Verfassung ihn ausdrücklich dazu ermächtige. „Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind originäre Aufgaben der Länder und müssen es auch bleiben“, so Mertin.
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