RiFID.de – RFID und Pervasive Computing bringt Hinweise auf die Grenzgebiete der Anwendung elektronischer Mittel bei Alzheimer-Kranken, wo unter dem Deckmantel der bestmöglichen Versorgung die höchstpersönliche Intimsphäre im Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützen Menschenwürde betroffen ist. Hermann Gfaller berichtet von einem Kongress in München zum Thema Pervasive Computing, bei dem sich ein Großteil der Vorträge mit der Lebenssituation alter und kranker Menschen befasste. Es gehe darum, diesen Menschen möglichst lange ein würdiges Leben in ihrer Privatsphäre zu ermöglichen, so das Argument.
Dies solle mit Sensoren geschehen, die jede Lebensregung der Senioren registrieren und interpretieren: "Mikrophone sollen erfassen, wie lange die Probanden sich im Bad aufhalten, ob sie ausgiebig genug urinieren, und ob sie sich danach die Hände waschen.
Bewegungsmelder zeigen an, ob ein Raum betreten wird. Sensoren erfassen in regelmäßigen Abständen, welche Stühle besetzt sind, ob es ein Geräusch im Bad gibt oder das Licht im Schlafzimmer angeschaltet ist. Drei Billigmikrophone in einem Raum reichen, um eine Person eindeutig zu lokalisieren; verteilt man sie in der gesamten Wohnung, lassen sich Bewegungsprofile erstellen.
Auffällig war, dass Videokameras als Überwachungstechnik quasi tabu waren. Man wolle, so hieß es, die Privatsphäre respektieren und verzichte daher nicht nur auf Videos, sondern auch auf die Aufzeichnung von Gesprächen sowie nach Möglichkeit generell auf Techniken, mit denen sich Personen eindeutig identifizieren lassen."
Ein Wolf im Schafspelz - es werden die Mittel vorgestellt, die ein Höchstmaß von lückenloser Kontrolle von alten kranken Menschen mit einem Minimum an Personal ermöglichen. Big Brother wie im Alptraum.
Andererseits: wenn man sich die ideale Pflege durch AltenpflegerInnen vorstellt, ist auch diese mit einer sehr weit gehenden höchst persönlichen Kontrolle der Pflegebedürftigen verbunden, die aber nur von einem begrenzten Personenkreis vorgenommen wird. Intensive Zuwendung bei hoher Pflegbedürftigkeit kann zur Reduzierung des persönlichen Intimbereichs auf fast Null führen.
Bestmögliche Versorgung Pflegebedürftiger ohne Berücksichtigung ihres höchst persönlichen Bereichs zu fordern hieße Unmögliches verlangen. Ein weites Feld.
Es geht darum, mit Feingefühl auszuloten, wo und wie technische Hilfsmittel das Los der Patienten unter Wahrung ihres Intimbereichs eingesetzt werden können und sollten. Auch insoweit kann ein Patiententestament Hinweise geben. Die Berater sind gefordert, auch hier Problembewußtsein zu schaffen und Vorstellungen künftiger eventuell Betroffener auch in dieser Hinsicht in Worte zu fassen, wo dies gewünscht wird. Es könnte auf Wunsch im Patiententestament klargestellt werden, ob und welche elektronischen Überwachungsmaßnahmen akzeptiert oder total abgelehnt werden.
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