Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Freitag, 15. Juli 2005
Kampfhundesteuer der Gemeinde darf nicht einem Verbot gleichkommen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz hat in einem Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14. Juni 2005, AZ 6 C 10308/05.OVG - eine Gemeindesatzung in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt, weil die Heraufsetzung der jährlichen Hundesteuer von 30 EURO auf 1.000 EURO für Kampfhunde einem Verbot gleichkomme und nicht die Gemeinde, sondern allenfalls das Land hierfür zuständig sei. Zur vollständigen Pressemeldung über den Erfolg des Besitzers eines Staffordshire Bullterriers.
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