Mittwoch, 27. Juli 2005

Organentnahmen im Ausland können verhindert werden

Die IHK Stuttgart weist unter Berufung auf die Rechtsanwaltskammer Stuttgart auf die kostenpflichtige Eintragung in das Widerspruchsregister hin, die geeignet ist, ungewollte Organentnahmen im Ausland zu verhindern. Die Eintragung in das Widerspruchsregister der Deutschen Verfügungszentrale kostet 20 EURO bei einer Laufzeit von einem Jahr- also laufend jährlich 20 EURO, wenn jemand regelmäßig in das Ausland fährt und Organentnahmen verhindern will, sonst einmalig 20 EURO anlässlich einer bestimmten Auslandsreise.

Die Registrierung von Vorsorgeverfügungen selbst ist bedeutend preiswerter über das Vorsorgeregister abzuwickeln - vgl. hier, hier und hier.

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