Die Vier Strafverteidiger teilen mit, daß das Amtsgericht Braunschweig dem Strafverfahren gegen den Strafverteidiger S. größere Bedeutung bemißt, nachdem sich eine nicht näher genannte Zahl von Rechtsanwälten als Prozeßbeobachter angemeldet haben.
Das Gericht möchte zwei weitere Verhandlungstermine festsetzen, um der Sache den notwendigen zeitlichen Rahmen zur Verfügung zu stellen. Wegen des gegen den Strafverteidiger erhobenen Vorwurfs der Beleidigung und der Üblen Nachrede wird dann wohl an fünf Tagen verhandelt.
Die Terminsvorschläge der Vier Strafverteidiger findet man hier.
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