Die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
- via Handakte - mit einer Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer, ergänzt am 28.06.2005, informieren ergänzend über die inzwischen zumindest teilweise auf Eis gelegte Justizreform.
Die Ergebnisse der Justizministerkonferenz werden in einer Pressemitteilung der neuen NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter zusammengefasst. Es wurde beschlossen, eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen und Prozessordnungen herbeizuführen, um die Verfahren für Bürger transparenter und den Zugang zu den Gerichten für Bürger und Anwälte leichter zu machen. Im Strafrecht sind zahlreiche Einzelpunkte beschlossen worden, bei denen die Möglichkeit besteht, das Verfahren zu beschleunigen. Hervorzuheben sind die Erweiterung des beschleunigten Verfahrens, in dem nach dem Beschluss der Justizministerkonferenz Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verhängt werden können und die Rechtsmittelreduktion in Bußgeldverfahren. Danach soll die zweite Instanz erst bei Bußgeldern von mindestens 500 Euro und bei einem Fahrverbot von mehr als einem Monat gegeben sein.
Die Frage der Zweigliedrigkeit im Rechtsmittelsystem ist in der Öffentlichkeit in den letzten Monaten stark diskutiert worden. Dabei ist nach Auffassung von Müller-Piepenkötter das Ziel der Justizminister, auch in Zukunft ein gerichtliches Verfahren zur Verfügung zu stellen, das zur schnellen und dem Gebot der materiellen Gerechtigkeit entsprechenden Entscheidungen führt, missverstanden worden.
Die Justizminister hätten deswegen die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre beauftragt, in ihre weiteren Überlegungen unter Beteiligung der Praxis und unter Einbeziehung der jeweils vorliegenden Evaluierungsergebnisse zu der Reform der Zivilprozessordnung zu prüfen, ob auf allen Rechtsgebieten eine strukturelle Verfahrensänderung geboten ist und ob neben den bisher zur Debatte stehenden Vorschlägen der Zulassungsberufung und des Vorlageverfahrens weitere Möglichkeiten bestehen. Der Bericht solle schnellstmöglich vorgelegt werden. Ein weiterer Kernpunkt - so Müller-Piepenkötter - sei die Übertragung von Aufgaben auf Notare. Einzelpunkte seien hierzu noch nicht festgelegt worden. Insbesondere das schwierige Problem der einverständlichen Ehescheidungen bedürfe noch weiterer Klärung. Zudem sei beschlossen worden, den Bundesländern die Möglichkeit zu geben, die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Registersachen stärker einzubinden. Dabei handele es sich um eine Länderöffnungsklausel, von der NRW eben sowenig Gebrauch machen werde, wie von der Möglichkeit der Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten. Müller-Piepenkötter betonte, dass die Fachgerichte in Nordrhein-Westfalen eine effiziente und gute Arbeit machten. Von daher bedürfe es keiner Veränderung.
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