Das R-Archiv hat hier und hier berichtet und besonders auf die interessanten und nachlesenswerten ausführlichen Berichte bei berlinkriminell hingewiesen, was ich hiermit wiederhole.
Es geht um die Zuständigkeit der 36. Strafkammer des Landgerichts Berlin für das Berlin-Hyp-Verfahren. Die 36. Strafkammer (Vorsitzender: VRiLG Hoch) wurde zur Entlastung der eigentlich zuständigen 19. Strafkammer (Vorsitzender: VRiLG Gahlen) zuständig, die überlastet war und ist. Die Verteidiger stellen zu Recht die Frage, ob und gegebenfalls wie die Angeklagten durch die Art und Weise der Entlastung der 19. Strafkammer ihren gesetzlichen Richtern entzogen wurden. Es wurde beantragt, den zuständigen Hauptabteilungsleiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, OSTA Brocher, und den Präsidenten des Landgerichts Berlin, Peter-Joachim von Drenckmann, als Zeugen zu hören. Die 36. Strafkammer wird die Anträge prüfen. Eine Entscheidung wurde hierzu am 2. Verhandlungstag noch nicht getroffen.
LiNo hat hier, hier, hier, und hier sowie über den 1. Verhandlungstag berichtet.
Die Verhandlung wird am 12.08.2005 fortgesetzt.
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