Im letzten Jahr ist in der Bundesrepublik Deutschland in 11 (von insgesamt etwa 4,6 Millionen) Ermittlungsverfahren die akustische Überwachung von Wohnräumen angeordnet worden. Betroffen waren insgesamt 12 Überwachungsobjekte, darunter 8 Privatwohnungen. Dies ergibt sich aus dem nach Art. 13 Abs. 6 des Grundgesetzes jährlich zu erstattenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag.
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