Montag, 1. August 2005

Mieter eines Denkmals wird bei Abriss nicht angehört

Das Verwaltungsgericht Koblenz - vom 21. Juli 2005 – 1 K 45/05.KO - nicht rechtskräftig - hat entschieden, dass der Mieter eines unter Denkmalsschutz stehenden Gebäudes sich ausschließlich mit der Durchsetzung seiner Rechte aus dem Mietvertrag an den Vermieter halten müsse und im übrigen keine eigenen Rechte, auch kein Anhörungsrecht, in Bezug auf das Verwaltungsverfahren zur Gegenehmigung des Abrisses habe. Zur vollständigen Pressemitteilung.

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