Mittwoch, 10. August 2005

Nebenverdienst eines Referendars

Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) wird am 08.09.2005 zu prüfen haben, ob der Anklagevorwurf stimmt, dass der Angeklagte sich als Referendar ein zu beanstandendes Zubrot verdient hat:

Am 08. September 2005 um 9.00 Uhr verhandelt die I. Große Strafkammer gegen einen 45-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem umfangreiche Betrügereien zum Nachteil von Versicherungen im Zusammenhang mit fingierten Verkehrsunfällen zur Last gelegt werden, begangen in der Zeit ab November 1993 in Speyer und anderenorts (sogenannter Speyerer Kreis, der bereits Gegenstand mehrerer Strafverfahren gewesen ist). Er soll als Rechtsreferendar in einer Anwaltskanzlei unter Verwendung des Briefkopfes des Anwalts gegenüber den Versicherungen Ansprüche aus fingierten Verkehrsunfällen geltend gemacht haben (Reparaturrechnungen, Mietwagenrechnungen, Anwaltsgebührenrechnungen);

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