Dienstag, 23. August 2005

Nicht bedachte Folgen

Ursache: Am 25.02.2005 betrat der Angeklagte die Filiale der Kreisparkasse in Otterberg, drohte mit einer Bombenattrappe und einem pistolenähnlichen Gegenstand und erbeutete so 16.170 EURO. Er wurde mit der Beute unmittelbar nach der Flucht gestellt.

Folgen:
Keine Beute und fünf Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung.

Zur Pressemeldung vom 23.08.2005.

Urteil im Verfahren Landgericht Kaiserslautern 6510 Js 3753/05 4 KLs

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