Freitag, 9. September 2005

Bundeswahlleiter zur Nachwahl

Die Bundestagswahl wird am 18. September im Übrigen ordnungsgemäß durchge­führt. In der Wahlnacht werde ich nach § 71 Abs. 5 und 6 BWO ein vorläufiges Wahl­ergebnis für das Wahlgebiet ermitteln und bekannt geben. Dieses Wahlergebnis wird infolge der dann noch ausstehenden Nachwahl im Wahlkreis 160 in besonderer Weise vorläufig sein: Es wird nur das Ergebnis für 298 Wahlkreise enthalten. Ob und inwieweit in dem vorläufigen Wahlergebnis Annahmen zu den Zweitstimmen der im Wahlkreis 160 ca. 219 000 Wahlberechtigten Berücksich­tigung finden, werde ich nach Prüfung der bisherigen Wahlpraxis bei Bundestags­wahlen in den nächsten Tagen entscheiden.
gibt der Bundeswahlleiter Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes, in einer Pressemitteilung vom 09.09.2005 bekannt.

Dort heißt es weiter:

Eine – wie auch immer geartete – Geheimhaltung des Wahlergebnisses aus den nicht betroffenen 298 Wahlkreisen bis zum Abschluss der Nachwahl würde dem Bundestagswahlrecht zuwider laufen und dem demo­kratischen Charakter der Bundestagswahl widersprechen. Die sich mit der Bun­destagswahl vollziehende grundlegende demokratische Willensbildung für die Bundesrepublik Deutschland hat sich in allen ihren Phasen – bis auf die ge­heime Stimmabgabe – öffentlich zu vollziehen. Das äußert sich nicht zuletzt darin, dass die Stimmenauszählung öffentlich erfolgt. Daran darf sich auch bei einer noch ausstehenden Nachwahl nichts ändern. Als Bundeswahlleiter bin ich verpflichtet, die Wählerschaft unverzüglich nach Eingang der Schnellmeldungen der Landeswahlleiter über das vorläufige Ergebnis im Wahlgebiet, soweit es er­mittelt werden konnte, zu informieren.

Schlussvermutung:

Aus derzeitiger Sicht halte ich es für unwahrscheinlich, dass Zusammentritt und Be­schlussfähigkeit des 16. Deutschen Bundestages durch die Nachwahl im Wahlkreis 160 beeinträchtigt werden. Es spricht alles dafür, dass die Nachwahl so zeitig durchgeführt werden kann, dass der Bundeswahlausschuss Anfang Oktober das endgültige Wahler­gebnis feststellen kann.


Zur vollständigen Pressemitteilung des Bundeswahlleiters

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