Freitag, 30. September 2005

Ethik-Kommission in Berlin ab 01.10.2005

Das Land Berlin hat als erstes Bundesland zum 1. Oktober 2005 eine Ethik-Kommission für die Bewertung klinischer Arzneimittelprüfungen in unmittelbarer staatlicher Trägerschaft berufen. Die Geschäftsführung wird vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) wahrgenommen.

Klinische Prüfungen dürfen nach dem Arzneimittelgesetz nur dann begonnen werden, wenn sie zuvor von der Ethik-Kommission zustimmend bewertet und von der zuständigen Bundesoberbehörde (BfArM) genehmigt worden sind. Mit der Überarbeitung des Arzneimittelgesetzes vom 30. Juli 2004 haben sich die Aufgaben und die Arbeitsweise der Ethik-Kommissionen grundlegend geändert. Im Vordergrund steht nunmehr der Patientenschutz. Die staatliche Anbindung der Ethik-Kommission soll die Orientierung an den Patienteninteressen, die Unabhängigkeit von berufsständischen und akademischen Interessen sowie die erforderliche Objektivität wirksam sichern.

Die Neuordnung betrifft ausschließlich klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz. Sämtliche Antragsverfahren, die bislang von den Ethik-Kommissionen der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin und der Ärztekammer Berlin bearbeitet wurden, werden von der Ethik-Kommission des Landes Berlin zusammengeführt.

Die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission ist im Dienstgebäude Sächsische Str. 28-30 in 10707 Berlin (Wilmersdorf) untergebracht und wie folgt zu erreichen:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Geschäftstelle der Ethik-Kommission des Landes Berlin -
Postfach 31 09 29, 10639 Berlin.
Telefon: 9012-76 40, Telefax: 9012-76 34
per E-Mail: ethik-kommission@lageso.verwalt-berlin.de

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