Donnerstag, 8. September 2005

NPD unterliegt gegen ZDF auch vor OVG

OVG Rheinland-Pfalz: ZDF muss NPD nicht zu 'Berlin Mitte' einladen
Das ZDF muss die NPD nicht zu der für heute 21:00 Uhr geplanten Sendung "Berlin Mitte" mit Maybritt Illner einladen. Dies entschied soeben das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die NPD hat vom ZDF verlangt, dass einer ihrer Spitzenvertreter neben Guido Westerwelle, Joschka Fischer und Oskar Lafontaine zu der heutigen Sendung "Berlin Mitte" eingeladen wird. Nachdem das ZDF dies abgelehnt hat, hat die NPD beim Verwaltungsgericht Mainz einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dieser Antrag wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Eilentschei­dung.

Die NPD habe keinen Anspruch auf Teilnahme an der für heute geplanten Sendung "Berlin Mitte".

Das die Sendung tragende redaktionelle Konzept, das seinerseits unter dem Schutz der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) stehe, recht­fertige auch unter dem verfassungs­rechtlichen Gesichtspunkt der Chan­cengleichheit (Art. 3 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 21 GG) den Ausschluss der NPD von der Teilnahme an der heutigen Sendung. Sie strebe eine Dis­kussion unter den Repräsentanten derjenigen kleineren Parteien an, die nach den bis­herigen Erfah­rungen und den Ergebnissen der Wahl­umfragen voraus­sichtlich Einfluss auf die Bildung der künftigen Bundes­regie­rung haben könnten. Diese Voraussetzung sei im Hinblick auf die NPD nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ohne Zweifel nicht erfüllt. Dabei gehe der Senat davon aus, dass die NPD vom ZDF in der Gesamtheit der wahlbezogenen Sendungen ihrer Bedeutung gemäß berücksichtigt worden sei bzw. in der bis zur vorge­zogenen Bundestags­wahl 2005 noch verbleibenden Zeit berücksichtigt werde.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2005, Aktenzeichen: 2 B 11289/05.OVG - Pressemitteilung

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