Donnerstag, 8. September 2005

Textilien aus China: BVerfG verweist auf Fachgerichte

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ablehnende Zollbescheide über den Import von Textilien aus China nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdeführerin den Rechtsweg nicht ausgeschöpft habe. Einstweiliger Rechtsschutz sei über die Fachgerichte trotz Anwendung internationalen Rechtes denkbar und nicht von vornherein aussichtslos gewesen. Infolge der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde kommt einstweiliger Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht. BUNDESVERFASSUNGSGERICHT- 1 BvR 1781/05 - Beschluss vom 05.09.2005.

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