Die deutsche Delegation im Rat der europäischen Union hat beantragt, die Praxis der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten vorzeitig auf Verbesserungen hin zu überprüfen. Es geht insbesondere um folgende Punkte:
a) Zustellungskosten und Prozesskostenhilfe (Artikel 11 sowie 21 der Verordnung)
b) Vereinfachung des Verwaltungsaufwands (Empfangsbestätigungen, Zwischennachrichten, Weiterleitung, Verwendung von Formblättern – Artikel 6 und 10 der Verordnung)
c) Verbesserung der Postzustellung (Erläuterung der Erklärungen der Mitgliedstaaten, Erfahrungsaustausch – Artikel 14 der Verordnung).
a) Zustellungskosten und Prozesskostenhilfe (Artikel 11 sowie 21 der Verordnung)
b) Vereinfachung des Verwaltungsaufwands (Empfangsbestätigungen, Zwischennachrichten, Weiterleitung, Verwendung von Formblättern – Artikel 6 und 10 der Verordnung)
c) Verbesserung der Postzustellung (Erläuterung der Erklärungen der Mitgliedstaaten, Erfahrungsaustausch – Artikel 14 der Verordnung).
pdf-Datei des Antrags ist hier zu finden.
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