Die Berliner Ermittlungsverfahren wegen Korruption sind nach einem Bericht der Berliner Staatsanwaltschaft zwar in der Zahl geringer, aber umfangreicher und in ihren Tatvorwürfen gewichtiger geworden. Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren fiel von 467 im Jahr 2002 auf 371 Fälle im Jahr 2004. Es wird geschätzt, dass es 2005 etwa 275 Ermittlungsverfahren sein werden.
Der Rückgang wird auf die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung und die Anti-Korruptionsarbeitsgruppe, die beide im Jahr 1998 vom Land Berlin ins Leben gerufen wurden. zurückgeführt.
Vorteil des Fallrückgangs: die anfallenden Fälle können zeitnah und intensiver verfolgt werden.
Der Rückgang wird auf die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung und die Anti-Korruptionsarbeitsgruppe, die beide im Jahr 1998 vom Land Berlin ins Leben gerufen wurden. zurückgeführt.
Vorteil des Fallrückgangs: die anfallenden Fälle können zeitnah und intensiver verfolgt werden.
Zur vollständigen Pressemitteilung.
Vgl. zum Korruptionsregister hier und hier.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen