Das ab dem 1. November 2005 gültige Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) führt Musterverfahren für (potentiell) geschädigte Kapitalanleger wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen – etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten – ein. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen, bei einem Landgericht anhängigen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, können in einem Musterverfahren gebündelt und einheitlich durch das Oberlandesgericht per Musterentscheid mit Bindungswirkung für alle Kläger und Beklagten entschieden werden. Das mit diesem Gesetz neu eingeführte elektronische Klageregister ermöglicht dem Kapitalanleger dabei, sich im Internet darüber zu informieren, ob bereits seinem eigenen Anliegen entsprechende, gleichgerichtete Verfahren anhängig sind, in denen die Durchführung eines Musterverfahrens beantragt oder ein Musterverfahren bereits eingeleitet worden ist und in welchem Stadium sich dieses Verfahren befindet.
Im elektronischen Bundesanzeiger finden Sie ab sofort im „Gerichtlichen Teil“ das Klageregister und im Teil „Gesellschaftsbekanntmachungen“ das Aktionärsforum.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen