Via jurabilis: Exponierte Vertreter der Staatsanwaltschaft, insbesondere der Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin, Hansjürgen Karge, müssen ihre Worte sorgfältig wählen. Die Grünen in Berlin haben mit einer Strafanzeige gegen ihn wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zum Ausdruck gebracht, dass er diese Maxime ihrer Ansicht nach nicht beachtet hat. Er soll auf einer CDU-Podiumsdiskussion in Berlin-Zehlendorf zum Thema Jugendkriminalität gesagt haben, er lasse sich bei der Kindererziehung „einen Klaps“ nicht verbieten. Der Bericht im Tagesspiegel ist hier zu finden.
StGB § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
2 Kommentare:
Ich halte Dr. Karges als Leiter der Staatsanwaltschaft für nicht tragbar und stimme mit den Grünen überein, daß er öffentlich zum Verstoß gegen ein GEsetz aufgerufen hat. Durch die STrafanzeige alleine wird man aber nicht viel bewirken.
Soviel ich weiß werden Eltern für einzelne, nicht ausgesprochen brutale "KLapse" (was ist eigentlch damit gemeint?) gar nicht oder nur sehr geringfügig bestraft - entsprechend niedrig würde dann vermutlich auch eine Strafe gegen Dr. Karges ausfallen.
Das Gesetz für gewaltfreie Erziehung operiert in einem konfliktreichen Feld und ist in sich komplex, es wird womöglich häufig mißverstanden. Bei der Ausgestaltung des GEsetzes ging es mehr um Schutz der Kinder - und auch um HIlfe für Familien - als um Strafe für Eltern. Während das Gesetz also in der Ausführung moderat ist, ist es konsequent in dem Grundsatz, daß Gewalt als Erziehungsprinzip falsch ist. Von einem leitenden STaatsanwalt wäre zu erwarten, daß er hinter diesem GEsetz steht und es der Bevölkerung verständlich machen kann. Da Dr. Karges dazu offensichtlich nicht in der Lage ist, sollte Karin Schubert oder der Generalstaatsanwalt Dieter Neumann ihn aus seiner Stellung entlassen. Ich würde mich sehr freuen, wenn in den nächsten Wochen andere Berliner Juristen diese Aufgabe übernehmen und öffentlich für dieses Gesetz Stellung beziehen.
Zur Begründung des Gesetzes gehörte, daß das SChlagen von Kindern nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist. Nun müßte Dr. Karges öffentlich erklären, wie er Menschenwürde definiert und was sie in seiner Rechtssprechung bedeutet. Dasselbe gilt für die psychologischen KOnzepte, die in seine Bewertungen von Straftaten eingehen. Ich fände es wünschenswert, wenn Berliner Juristen Dr. Karges öffentlich dazu auffordern, sich über diese Fragen zu offenbaren.
Noch etwas: ist Dr. Karges wirklich GEneralstaatsanwalt? Laut Internetseite des SEnats heißt der Generalstaatsanwalt Dieter Neumann.
Es gibt zwei Generalstaatsanwälte in Brlin. Herr Neumann ist der Generalstasatsanwalt bei dem Kammergericht, wie das OLG in Berlin heißt. Herr Karge ist - noch - Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht Berlin.
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