Rund 80% aller durch Bayerns Gerichte ausgesprochenen Strafen sind Geldstrafen. Um gut verdienende Verurteilte genauso zu treffen wie einkommensschwache Täter werden sie in Form sog. Tagessätze verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht dabei dem vom Verurteilten durchschnittlich erzielten täglichen Bruttoeinkommen, während das Gewicht der Strafe nur in der Anzahl der Tagessätze zum Ausdruck kommt. Ein zu zahlender Betrag von 2.000 Euro kann also genauso aus einer geringen Strafe gegen einen gut Verdienenden (10 Tagessätze zu 200 Euro) resultieren wie aus einer hohen Geldstrafe gegen einen gering verdienenden Täter (100 Tagessätze zu 20 Euro).Zahlt der Verurteilte die festgesetzte Strafe nicht, so versucht die zuständige Staatsanwaltschaft, den Betrag zwangsweise zu vollstrecken. Erst wenn das nicht zum Erfolg führt, tritt an die Stelle der Geldstrafe eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe. Der Verurteilte hat dabei pro Tagessatz Geldstrafe einen Tag Freiheitsstrafe zu verbüßen. Allerdings räumt das Bundesrecht den Ländern die Möglichkeit ein, auch gemeinnützige Arbeit des Verurteilten als Strafverbüßung anzuerkennen. In Bayern erfolgt dies seit Jahren über das Projekt "Schwitzen statt Sitzen".
In Bayern wurden im Jahr 2004 102.154 Geldstrafen vollstreckt. In 23.415 Fällen musste dazu eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden, wobei diese Anordnung in rund der Hälfte dieser Fälle (11.695) doch noch zur Zahlung der Strafe durch die Verurteilten führte.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Montag, 19. Dezember 2005
Geldstrafe abarbeiten oder einsitzen
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz berichtet von den Erfahrungen mit rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilten Straftätern.
Mehr in der Pressemitteilung.
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