Anzahl der Straftaten nach §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) Trunkenheit im Straßenverkehr) nach Jahren:
2002: 4.552;
2003: 3.959;
2004: 3.192;
2005: 2.785;
Anzahl der Straftaten nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahren ohne Fahrerlaubnis) nach Jahren:
2002: 8.997:
2003: 7.656;
2004: 5.722;
2005: 4.551;
Anzahl der Straftaten nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) und § 7 Pflichtversicherungsgesetz Ausländer (PflVersGAusl) nach Jahren
2002: 7.134;
2003: 6.969;
2004: 4.462;
2005: 3.471;
Ergänzend ist festzustellen, dass der beständige Rückgang bei den drei in Frage stehenden Deliktfeldern nicht auf das Land Berlin beschränkt ist. Vielmehr ist auch in einigen anderen Bundesländern und Städten ein - teilweise erheblicher - Rückgang von Verkehrsstraftaten zu verzeichnen.
Quelle
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