Samstag, 4. März 2006

Abgeordnete dürfen, was für Beamte strafbar ist

Die kostenlose Ausgabe von bereits ausgefüllten Lottoscheinen und Gutscheinen für Barprämien an Politiker in Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung des bekannten Parteienforschers und Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim von der Verwaltungshochschule im pfälzischen Speyer ein Beispiel für den „gravierenden Missstand“, dass Politiker straflos Vorteile aus ihrer Position ziehen können, während Beamte für die Annahme kostenloser Lottoscheine bestraft würden. Zum vollständigen Artikel in der Wirtschaftswoche.

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