Die Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Senatsverwaltungen für Justiz, für Inneres sowie für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zur Umsetzung des § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes vom 19. Mai 2005 wurde am 03.03.2006 auf den Seiten 793, 794 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Der Text ist hier zu finden.
Vgl. zu den übrigen Bundesländern die Regelungen. Sollten inzwischen Änderungen erfolgt sein, bitte ich um Hinweise.
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