Das Bundeskabinett hat am 22. Februar 2006 den Bundeshaushalt für dieses Jahr beschlossen. Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes soll der pauschale Abgabensatz für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zum 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent steigen.
Vorgesehen ist, den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von bisher 11 auf 13 Prozent und den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von bisher 12 auf 15 Prozent anzuheben. Die erwarteten Mehreinnahmen sollen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zugute kommen.
+++Minijobs in Privathaushalten sind nicht betroffen+++
Minijobs in Privathaushalten, die über das Haushaltsscheckverfahren gemeldet werden, sind von der Beitragserhöhung nicht betroffen. Hier sind weiterhin je 5 Prozent zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Montag, 6. März 2006
Minijob-Abgaben steigen ab 01.07.2006 von 25 auf 30 Prozent, nur nicht bei Privathaushalten
Aus dem Newsletter der Minijob-Zentrale vom 06.03.2006:
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