Die Bundesregierung räumt mit Blick auf das Arbeitslosengeld II (Alg II) "erhebliche datenschutzrechtliche Probleme" ein.
In ihrer Antwort (16/1084) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/903) führt sie diese auf den "Zeitdruck" bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreformen "Hartz IV" zurück.
Die Probleme beträfen insbesondere die fehlende Protokollierung von Suchanfragen durch Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und das damit einhergehende Fehlen eines bundesweiten Berechtigungskonzeptes.
Nach Informationen der Grünen-Fraktion haben rund 40.000 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit "unkontrolliert" Zugriff auf sensible gesundheitliche und familiäre Daten von Hilfesuchenden, wie etwa Informationen über Drogensucht, Vorstrafen oder Eheprobleme.
Laut Regierung sind die Mängel noch immer nicht behoben worden, da die verwendete Software A2LL nicht ausreichend funktioniere. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe die Bundesagentur für Arbeit nunmehr schriftlich aufgefordert, dass der Software-Anbieter T-Systems, eine Telekomtochter, bis Ende des Jahres zusammen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten die Software den datenschutzrechtlichen Erfordernissen anpasst. Die Regierung kündigt ferner an, dass Langzeitarbeitslosen "spätestens bis Juni 2006" neue Vordrucke und Ausfüllhinweise zur Verfügung stünden, die unter Mitarbeit des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragen erstellt worden seien. Eine frühere Veröffentlichung der Formulare sei wegen des notwendigen Abstimmungsprozesses und zahlreicher rechtlich gebotener Ergänzungen nicht möglich gewesen.
Quelle: hib-Meldung 109/2006 Datum: 05.04.2006
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