Mittwoch, 26. April 2006

Kriminaloberkommissar aus Trier als Bankräuber festgenommen

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Trier: Am 24.04.2006 gegen 08.30 Uhr wurde die Zweigstelle der Volksbank Trier in Trierweiler-Sirzenich durch einen maskierten und mit einer Pistole bewaffneten Täter überfallen. Der Täter händigte dem Filialleiter einen DIN-A4-Bogen mit der handschriftlich formulierten Forderung nach Bargeld aus. Er verlieh seiner Forderung Nachdruck, indem er die Jacke öffnete, unter der eine Pistole zum Vorschein kam. Daraufhin wurde ihm Bargeld in fünfstelliger Höhe ausgehändigt. Anschließend flüchtete der Täter mit einem Pkw Peugeot 206 mit Kölner Kennzeichen.

Im Zuge der Fahndung stellte die Polizei ein solches, allerdings mit luxemburgischem Kennzeichen versehenes Fahrzeug an einer Grillhütte in der Gemarkung Liersberg fest. Eine Überprüfung ergab Spuren, die auf ein nur vorübergehendes Anbringen eines weiteren Kennzeichens hindeuteten. Das Fahrzeug war auf eine Halterin in Luxemburg zugelassen. Ermittlungen der luxemburgischen Polizei ergaben, dass diese mit einem beim Polizeipräsidium Trier beschäftigten Kriminalbeamten befreundet ist. Da die von Zeugen abgegebene Täterbeschreibung in Größe, Figur und Körperhaltung dem betreffenden Kriminalbeamten entsprachen, richtete sich ein Tatverdacht gegen diesen.

Nachdem sich der Tatverdacht weiter verdichtet hatte, übernahm das Polizeipräsidium Koblenz auf Ersuchen des Polizeipräsidiums Trier mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in den gestrigen Abendstunden die Ermittlungen, die zur weiteren Erhärtung des Tatverdachts führten.

Der verdächtige Kriminalbeamte, ein 52 Jahre alter Kriminaloberkommissar, stellte sich heute Vormittag in den Räumen des Polizeipräsidiums Trier, wo er vorläufig festgenommen wurde. Er hat die Tat zugegeben und die ermittelnden Beamten zum Versteck der Beute geführt. Das an dem Tatfahrzeug angebrachte Kennzeichen (K-…) hatte er selbst hergestellt.

Als Tatmotiv gibt er finanzielle Schwierigkeiten an. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen dringenden Verdachts der räuberischen Erpressung gestellt.

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